Justiz-Versicherungskasse

 

Leistungen
Tarif II Tarif III Tarif IV

Dies sind die Vorzüge unserer Kasse:

  • Wir erheben keine Aufnahmegebühren.
  • Sie haben keine Wartezeit. Nach Eintritt des Versicherungsbeginns und der Zahlung des ersten Vierteljahresbeitrages haben Sie vollen Versicherungsschutz.
  • Sie benötigen grundsätzlich kein ärztliches Zeugnis.
  • Es besteht keine Nachschusspflicht.
  • Rechtsanspruch auf Überschussbeteiligung (Bonus) und Beteiligung an den Bewertungsreserven.
  • Außerdem wird ohne Rechtsanspruch ein Schluss-Gewinnzuschlag gewährt.

Sie zahlen anerkannt niedrige Beiträge und haben die Auswahl unter drei Tarifgruppen:

Tarif II - Kapitalversicherung auf den Todesfall (Sterbegeldversicherungen) - Tarifrechner
Die Versicherungssumme wird beim Tode ausgezahlt. Die Beitragspflicht hört auf beim Tode, spätestens bei Erreichung des gewählten Lebensalters.
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Tarif III - Kapitalversicherung auf den Todes- und Erlebensfall - Tarifrechner
Die Auszahlung der Versicherungssumme und das Aufhören der Beitragszahlung erfolgt beim Tode, spätestens bei Erreichung des gewählten Lebensalters.
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Tarif IV - Kapitalversicherung mit festem Auszahlungstermin - Tarifrechner
Die Versicherungssumme wird ausgezahlt nach Ablauf von Jahren, wenn auch die Beitragszahlung vorher durch den Tod des Versicherten endet.
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Unfallzusatzversicherung bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres...
... gegen Mehrzahlung von 0,10€ im Vierteljahr je 500€ Versicherungssumme verdoppelt sich diese bei Tod durch Unfall.

Und auch das sollten Sie wissen:
Bei uns erfolgt keine Gewinnabschöpfung durch Dritte. Alle Überschüsse gehören ausschließlich den Mitgliedern. Über die Verteilung entscheidet jeweils in einem Turnus von drei Jahren allein die Mitgliederversammlung auf Vorschlag des verantwortlichen Aktuars.

© Kim Rücker
Detlef Fluess 2009