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Dies sind die Vorzüge unserer Kasse:
- Wir erheben keine Aufnahmegebühren.
- Sie haben keine Wartezeit. Nach Eintritt
des Versicherungsbeginns und der Zahlung des ersten Vierteljahresbeitrages
haben Sie vollen Versicherungsschutz.
- Sie benötigen grundsätzlich kein
ärztliches Zeugnis.
- Es besteht keine Nachschusspflicht.
- Rechtsanspruch auf Überschussbeteiligung (Bonus) und Beteiligung an den Bewertungsreserven.
- Außerdem wird ohne Rechtsanspruch ein Schluss-Gewinnzuschlag gewährt.
Sie zahlen anerkannt niedrige Beiträge und haben die
Auswahl unter drei Tarifgruppen:
Tarif II - Kapitalversicherung auf den Todesfall (Sterbegeldversicherungen) - Tarifrechner
Die Versicherungssumme wird beim Tode ausgezahlt.
Die Beitragspflicht hört auf beim Tode, spätestens
bei Erreichung des gewählten Lebensalters.
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Tarif III - Kapitalversicherung auf den Todes- und Erlebensfall - Tarifrechner
Die Auszahlung der Versicherungssumme und
das Aufhören der Beitragszahlung erfolgt beim Tode, spätestens
bei Erreichung des gewählten Lebensalters.
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Tarif IV - Kapitalversicherung mit festem Auszahlungstermin - Tarifrechner
Die Versicherungssumme wird ausgezahlt nach
Ablauf von Jahren, wenn auch die Beitragszahlung vorher durch den
Tod des Versicherten endet.
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Unfallzusatzversicherung bis zur Vollendung
des 65. Lebensjahres...
... gegen Mehrzahlung von 0,10€
im Vierteljahr je 500€ Versicherungssumme verdoppelt
sich diese bei Tod durch Unfall.
Und auch das sollten Sie wissen:
Bei uns erfolgt keine Gewinnabschöpfung
durch Dritte. Alle Überschüsse gehören ausschließlich
den Mitgliedern. Über die Verteilung entscheidet jeweils in
einem Turnus von drei Jahren allein die Mitgliederversammlung auf
Vorschlag des verantwortlichen Aktuars.

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