Justiz-Versicherungskasse

 

Mitteilungen (vollständige Anzeige)


Bezugsberechtigungen  (10.08.2008 )

Wichtiger Hinweis für unsere Mitglieder

Bei teilweiser Durchsicht der Versicherungsakten sind bei uns Zweifel aufgetreten,ob die von dem jeweiligen Versicherungsnehmer bestimmten Bezugsberechtigungen
noch aktuell sind.

Bezugsberechtigungen wie z.B.: Kinder, gesetzl. Erben, Erben oder ähnliche Bestimmungen führen im Versicherungsfall zu erheblichen Verzögerungen bei der Abwicklung der Versicherung, da Ermittlungen durchgeführt werden müssen.

Die Erklärung des Versicherungsnehmers in einem Versicherungsantrag, im Falle seines Todes solle \\\" der Ehegatte der versicherten Person \\\" Bezugsberechtigter der Versicherungsleistung sein, ist auch im Fall einer späteren Scheidung der Ehe regelmäßig dahin auszulegen, dass der mit dem Versicherungsnehmer zum Zeitpunkt der Festlegung der Bezugsberechtigung verheiratete Ehegatte begünstigt sein soll. (BGH IV ZR 150/05)

Überprüfen Sie bitte Ihre Versicherungsunterlagen. Sollten aus Ihrer heutigen Sicht Änderungen bei der Bezugsberechtigung notwendig sein, bitten wir, uns dies schriftlich mitzuteilen, da uns gegenüber nur schriftliche Mitteilungen die Änderung wirksam werden lassen.

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© Kim Rücker
Detlef Fluess 2009