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Beitragseinzug auf Grund von Einzugsermächtigungen
(13.08.2008
)Aus gegebenem Anlass möchten wir nochmals darauf hinweisen, dass jedes Mitglied verpflichtet ist uns eine Änderung der
Kontonummer bzw.Bankleitzahl mitzuteilen.
Dies gilt auch bei Bankenfusionen.
Die Kosten der Nichteinlösung des Einzugsauftrags hat sonst
das Mitglied zu tragen (§ 4 Ziff 1 AVB)
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